Datenschutzordnung MV Edelweiß Sulzbach

Mit der Datenschutzordnung soll ein Überblick über die im Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden.

  1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch den Vorsitzenden des Fachbereichs Verwaltung, erreichbar per E-Mail info@nullmv-sulzbach.de.

  2. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst.

  3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.

  4. Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden die Daten im Rahmen der jährlichen Mitgliedermeldung an den Dachverband, den Nordbayerischen Musikbund (NBMB) weitergegeben. Die Mitgliedermeldung erfolgt zum Zwecke der Berechnung der Höhe der Beitragspflicht des Vereins gegenüber dem NBMB, der Höhe der zu zahlenden GEMA-Gebühren für eigene Veranstaltungen des Vereins sowie der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen. Die Übermittlung durch den Verein und die anschließende Verarbeitung durch den NBMB erfolgt ferner für die Inanspruchnahme verschiedener Serviceangebote des NBMB oder dessen Jugendorganisation – die Nordbayerische Bläserjugend – durch den Verein selbst bzw. die Mitglieder des Vereins, wie zum Beispiel der Teilnahme an Seminaren & Prüfungen des NBMB sowie die Durchführung von Ehrungen. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.

  5. Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift „Blasmusik in Bayern“ (Herausgeber Bayerischer Blasverband) über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internet-, Facebook-, Youtube- und Instagramseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von den Internetseiten des Vereins entfernt.

  6. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der Website und in den Räumlichkeiten des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf der Website oder in den Vereinsräumlichkeiten.

  7. Die Daten werden durch den Verein solange verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben nach Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, spätestens nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses, es sei denn, deren Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, steuerlichen oder zuschussrechtlichen Bestimmungen oder zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch mindestens bis zu zehn Jahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein betragen können. Danach werden diese Daten gelöscht.

  8. Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 bis 21 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

  9. Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.

  10. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrechterhalten werden kann.

  11. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.

  12. Mit dem Beitritt zum Verein erklärt sich das Mitglied gemäß Art. 13 DSGVO damit einverstanden, dass der Verein bei seinen Aktivitäten Bilder und/oder Videos von ihm anfertigen kann. Das Mitglied stimmt der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins, in (Print-)Publikationen des Vereins sowie auf dessen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube) zu und gestattet zu diesem Zweck auch die Speicherung der Bilder und/oder Videos. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Das Mitglied ist sich darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Trotz aller technischen Vorkehrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung ist mit dem Beitritt automatisch erteilt. Sie kann jedoch gegenüber dem Verein jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

  13. Im Rahmen des Vereinsbetriebs, insbesondere bei Proben, Aufführungen, Auftritten und sonstigen Vereinsveranstaltungen, werden Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation des Vereinslebens sowie zur Öffentlichkeitsarbeit angefertigt. Eine lückenlose Vermeidung von Aufnahmen einzelner Personen kann hierbei organisatorisch nicht gewährleistet werden. Mitglieder, die einen Widerspruch erklärt haben, sind daher verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren eigenständig darauf hinzuwirken, dass sie nicht auf entsprechenden Aufnahmen erkennbar abgebildet werden. Hierzu gehört insbesondere, sich bei erkennbaren Aufnahmehandlungen aus dem unmittelbaren Aufnahmebereich zu entfernen oder auf andere geeignete Weise die Erkennbarkeit zu vermeiden.

  14. Bei Aufnahmen von Gruppen, insbesondere des gesamten Orchesters oder größerer Ensembles, kann ein Widerspruch einzelner Mitglieder regelmäßig nicht dazu führen, dass die Aufnahme insgesamt unterbleibt oder entfernt wird. In diesen Fällen erfolgt eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Vereins an der Verwendung der Aufnahme und den Interessen der betroffenen Person. Eine Entfernung oder Nichtveröffentlichung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die betroffene Person hervorgehoben oder individuell erkennbar dargestellt ist.

  15. Der Verein wird im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten darauf achten, erklärte Widersprüche zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur individuellen Ankündigung von Aufnahmehandlungen oder zur vollständigen Vermeidung von Aufnahmen einzelner Personen besteht jedoch nicht. Soweit trotz eines erklärten Widerspruchs Aufnahmen entstehen, wird der Verein im Falle einer Veröffentlichung berechtigte Interessen der betroffenen Person angemessen berücksichtigen und auf Hinweis hin eine Prüfung sowie ggf. Entfernung im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten vornehmen. Bei minderjährigen Mitgliedern obliegt die Ausübung des Widerspruchsrechts sowie die Mitwirkung an dessen Umsetzung den Erziehungsberechtigten. Diese haben ihre Kinder entsprechend anzuleiten und die Einhaltung im Rahmen des Zumutbaren sicherzustellen.