Mexikanische Nacht am 2. März 2019

Mexikanos und Gringos aufgepasst:   auch am Faschingssamstag 2019 findet natürlich wieder unser Mega-Event statt. Die Party steigt wie gehabt auf unserer Finca „Main-Spessart-Halle“.

Nach der erfolgreichen Mexikanischen Nacht des letztes Jahres ist auch wieder

frankenxpress

mit dabei!

Wir freuen uns auf Euren Besuch!

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Noch ein paar wichtige Hinweise zum Jugendschutz: Laut Gesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren die Mexikanische Nacht nicht alleine besuchen und Jugendliche zwischen 16 und 18 müssen die Veranstaltung um 24:00 Uhr verlassen. Dies gilt natürlich nicht für Jugendliche, die sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden. Sie dürfen also als Eltern gerne auch Ihre Kinder mit auf die Mexikanische Nacht bringen.

Die Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, einer volljährigen Person (wie z. B. der großen Schwester oder dem großen Bruder) eine entsprechende Erziehungsbeauftragung für den Abend zu erteilen (bitte beachten: Nur die Eltern, nicht aber die große Schwester oder der große Bruder selbst können dies tun, da diese natürlich nicht erziehungsberechtigt sind). Die erziehungsbeauftragte Person bitten wir, auf jeden Fall den Ausweis mitzubringen. Einen Vordruck für solch eine Erziehungsbeauftragung haben wir hier für Sie bereitgestellt (PDF-Format): Erziehungsbeauftragung für die Mexikanische Nacht 2019

Bitte beachten Sie insbesondere folgende Hinweise:

  • Der/die Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.

  • Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.

  • Die Heimfahrt muss gesichert sein.

  • Der/die Erziehungsbeauftragte darf während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Alkohol oder anderen Drogen stehen.

  • Trotz der Begleitung dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol trinken und/oder rauchen, unter 18 Jahren keine branntweinhaltigen Getränke konsumieren, ausgenommen Bier.

Generell möchten wir alle Gäste, insbesondere aber die Jugendlichen sowie alle jungen Erwachsenen, bitten, ihre Ausweise mitzubringen. Damit müssen wir niemanden zurückweisen, der sich auch als Volljähriger sein jugendlich-dynamisches Aussehen bewahrt hat und darum vielleicht für jünger als 16 oder 18 gehalten wird. Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis!